Faktencheck und Mythenaufklärung über Zeitarbeit

Fakt ist: die Zeitarbeit ist ein wichtiges Personalinstrument für die deutsche Wirtschaft und somit ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandortes Deutschland.

Zeitlich befristete Arbeitsverträge sind in Deutschland gang und gäbe. Nicht so in der Zeitarbeit. Wussten Sie, dass ungefähr 90 % der Zeitarbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten?

Anders sieht es da bei den öffentlichen Arbeitgebern aus. Mehr als jeder vierte Landesangestellte hat einen befristeten Arbeitsvertrag, aber nur jeder fünfzehnte Beschäftige in der Industrie.

Zahlen zur Zeitarbeit (Quelle: iGZ):

  • 68 Prozent der Zeitarbeitskräfte kommen aus der Arbeitslosigkeit oder hatten vorher noch kein Beschäftigungsverhältnis
  • 30 Prozent aller Zeitarbeitskräfte sind Frauen
  • 2,9 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland sind Zeitarbeitsverträge
  • 54 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind im Helferbereich eingesetzt
  • 500 Zeitarbeitsunternehmen sind Mitglied im iGZ, so auch zeitconcept
  • Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen dauert länger als neun Monate…..

… bei 49,4 Prozent der Helfer

….bei 63 Prozent der Facharbeiter

….bei 61,2 Prozent der Akademiker

Wir möchten Klarheit schaffen und die Mythen über Zeitarbeit aus der Welt schaffen. Besonders aufschlussreich ist ein Artikel der Firma prosoft vom 05. September 2018. Diesen finden Sie auch unter: https://hr-blog.prosoft.net/image-zeitarbeit/

Eine repräsentative Umfrage zur Zeitarbeit im Urteil der Bevölkerung, die ein Beauftragter des Allensbacher Instituts auf dem iGZ-Bundeskongress 2018 vorgestellt hat, förderte entsprechende Ergebnisse zu Tage: Etwa 97 % der Befragten kennen den Begriff Zeitarbeit.

Die Vorstellungen, was sich dahinter verbirgt, gehen jedoch auseinander.

  • Mythos 1: Zeitarbeit ist einzeitlich befristetes Verhältnis.

Stimmt selten: In der Regel ist das Gegenteil der Fall: Über 90 % der Verträge mit Personaldienstleistern sind unbefristet. 89 % der Zeitarbeitnehmer arbeiten in Vollzeit.

  • Mythos 2: Die Leiharbeit ist ein Arbeitsverhältnis ohne Festanstellung.

Stimmt nicht: Die Arbeitnehmerüberlassung ist regulären Beschäftigungsverhältnissen rechtlich gleichgestellt: Mitarbeiter sind bei einem Verleiher fest angestellt und genießen die vertraglichen Rechte eines normalen Arbeitnehmers. Das betrifft zum Beispiel Leistungen der Renten- und Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Unfallversicherung. Wie andere Arbeitnehmer auch erhält ein Zeitarbeitnehmer Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub.

  • Mythos 3: Zeitarbeit wird vor allem zum Lohndumpingbetrieben.

Stimmt eher nicht: Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Die Zeitarbeit ist vor allem ein wertvolles Flexibilisierungsinstrument: Sie hilft Unternehmen dabei, Auftragsspitzen abzufangen und auf volatile Auftragslagen zu reagieren. Die Zeitarbeit trägt zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Gesundheit von Unternehmen bei – das wirkt sich positiv auf die Konjunktur und den Arbeitsmarkt aus. Für Zeitarbeitnehmer gelten Mindestlöhne, die über dem Durchschnitt liegen und im Zuge von Tariferhöhungen in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Die Lohnerhöhungen tragen außerdem zu einer Annäherung der Entgelte in Ost und West bei. Branchenzuschläge ermöglichen eine sukzessive Heranführung der Gehälter von Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten. Mit Einführung der AÜG-Reform am 01.04.2017 gelten Equal-Pay-Vorschriften, damit Zeitarbeitnehmer ein gleichwertiges Arbeitsentgelt erhalten.

  • Mythos 4: In der Zeitarbeit gilt kein Kündigungsschutz.

Stimmt nicht: Leiharbeiter sind beim Kündigungsschutz gleichgestellt. Bereits seit dem 2013 gefällten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (24.01.2013, 2 AZR 140/12) zählen Zeitarbeitnehmer beim Kündigungsschutz mit. Wie jeder reguläre Beschäftigte können sie sich nach 6 Monaten auf den Kündigungsschutz berufen. Verleiher müssen beim Ausspruch einer Kündigung gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfristen berücksichtigen.

  • Mythos 5: Die Anstellung als Zeitarbeiter raubt Karrierechancen.

Stimmt nicht: Die Zeitarbeit eignet sich zwar nicht für alle Erwerbsfähigen, für bestimmte Gruppen kann sie jedoch ein Sprungbrett in das Berufsleben sein: Sie bietet zum Beispiel Arbeitslosen, arbeitsmarktfernen Menschen, Berufseinsteigern und -rückkehrern eine Perspektive auf Beschäftigung. Im 1. Halbjahr 2016 wurden laut Arbeitsmarktbericht 68 % der neu aufgenommenen Zeitarbeitsverhältnisse mit Personen geschlossen, die zuvor nicht oder noch nie beschäftigt waren. Insgesamt nehmen vergleichsweise viele Leiharbeitnehmer ihre Beschäftigung aus der Arbeitslosigkeit heraus auf. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses finden Zeitarbeitnehmer in der Regel schnell wieder einen Arbeitsplatz, überwiegend außerhalb der Zeitarbeit: Etwa 64 % der Zeitarbeitnehmer üben nach 90 Tagen wieder eine Beschäftigung aus. Auch ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen ist möglich und wird von vielen vermittlungsorientierten Personaldienstleistern forciert (Klebeeffekt).

Quellen: iGZ, prosoft